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Infos zur Euro-Führerscheinuntersuchung Berufskraftfahrer

Im Rahmen der Vereinheitlichung der EU-Richtlinien zum Führen von Kraftfahrzeugen wurden neben dem Führerscheinformular auch neue Untersuchungsrichtlinien eingeführt. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen muss sich jeder Fahrzeugführer der das 50. Lebensjahr vollendet hat nach jeweils 5 Jahren einer gründlichen ärztlichen Untersuchung mit augenärztlicher Untersuchung, Labor- und Urinkontrolle unterziehen.

Durchführung
Neben einer gründlichen Gankörperuntersuchung erfolgt zusätzlich eine Blutuntersuchung und eine Untersuchung des Urins.